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Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung, die keinen Rechtsanspruch auf ihre Leistungen gewährt. Sie dient zur Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge. In ihrer Rechtsform ist sie unabhängig und kann in der Form einer GmbH oder eines eingetragenen Vereins, aber auch als Stiftung eingetragen sein. Ob die Unterstützungskasse auf ihre Leistungen einen Rechtsanspruch gewährt oder nicht, spielt de facto für den Arbeitnehmer keine Rolle. Sein Vertragspartner ist in diesem Fall der Arbeitgeber und dieser steht für die Erfüllung der Leistungen ein, auch wenn sie nicht unmittelbar durch ihn erfolgen sollte. Der Arbeitgeber muss sich entsprechend rückversichern. Für Arbeitnehmer existiert keine Versicherungspflicht bezüglich der Versorgungskasse. Er kann frei entscheiden, ob er Beiträge zahlen und dadurch Ansprüche erwerben möchte.

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