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Unterschied zwischen PKV und GKV

Krankenversicherung ist nicht gleich Krankenversicherung. Der Unterschied zwischen PKV und GKV ist nicht unerheblich. Leider steht der Eintritt in die PKV — die private Krankenversicherung — nur einem beschränkten Personenkreis zu. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Beamtenanwärter, aber auch von der Versicherungspflicht befreite Studenten oder Angestellte dürfen sich privat krankenversichern. Wer in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, muss in der gesetzlichen Krankenversicherung — der GKV — verbleiben. Der Unterschied zwischen PKV und GKV macht sich zunächst einmal in der Höhe der Beiträge stark bemerkbar. Während die GKV inzwischen einen einheitlichen Beitrag für jedes versicherte Mitglied in Höhe von 15,5 Prozent des Einkommens fordert und gerade bei besser Verdienenden hier die Höchstsätze von fast 600 Euro getragen werden müssen, ist die PKV erheblich günstiger. Die Beiträge errechnen sich nicht aus dem Einkommen, sondern richten sich nach dem Geschlecht und dem erreichten Lebensalter. Hier gilt die Regel, je jünger der Versicherte bei seinem Einstieg in die PKV ist, umso niedriger gestalten sich dauerhaft die Beiträge. Zum Teil können sich Personen für einen Beitrag von nicht einmal dreihundert Euro pro Monat im besten Tarif versichern, während sie bei der GKV das doppelte zu zahlen hätten und hierfür nur die Standardleistungen erhalten würden. Der zweite, wesentliche Unterschied zwischen PKV und GKV liegt in der Art der Leistungen. Während der Leistungskatalog der GKV stark begrenzt ist und sich nur auf die wesentliche Versorgung bezieht, stehen bei der PKV mehrere Tarife zur Auswahl, die allerbeste Versorgung und Kostenübernahme enthalten. Hinzu kommt die Tatsache, dass privat Versicherte bei Ärzten gerne gesehen sind und sehr schnell Termine bekommen.

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