In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe des Beitrages nach dem Eintrittsalter des Versicherten in die PKV und nach dem Geschlecht. Selbstverständlich hängt der Beitrag auch vom gewählten Tarif und den darin enthaltenen Leistungen ab. Grundsätzlich jedoch unterscheiden sich die Beiträge für Männer und Frauen bereits durch das Geschlecht. Frauen gelten als Personengruppe mit erhöhten Kosten. Sie haben im Schnitt nicht nur — rein statistisch gesehen — eine höhere Lebenserwartung als Männer, sondern sie gebären Kinder, müssen Vorsorgetermine wahrnehmen, erkranken an typischen Frauenkrankheiten. Das Bundesaufsichtsamt für Finanzen hat zum 1. Januar 2008 entschieden, dass die erhöhten Krankheitskosten für Frauen durch Schwangerschaften und Geburten auch auf die Tarife der Männer mit umgelegt werden müssen. Stück für Stück werden die Tarife nun angepasst und die Entwicklung verläuft derzeit in die Richtung Unisex-Tarif. Die Beiträge für Männer werden auf längere Sicht etwas steigen, die der Frauen im Gegenzug etwas sinken. Ziel ist es, im Unisex-Tarif ein gerechtes Verhältnis zwischen den Beiträgen von Männern und Frauen zu schaffen.