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Überversorgung

Ärzte, Zahnärzte und Fachärzte können sich in der Regel niederlassen wo es ihnen beliebt. Jedoch kann es hier schnell zu einer Überversorgung kommen. Dies ist der Fall, wenn das Verhältnis der Einwohner zu den Ärzten am Ort die zehn Prozent übersteigt. In diesem Fall wären die einzelnen Ärzte nicht ausgelastet, da sich zu wenig Einwohner auf viel zu viele niedergelassene Ärzte konzentrieren würden, während vielleicht in anderen Orten eine Arztpraxis mehr dringend empfehlenswert wäre, wenn dort eine Unterversorgung herrscht. Kommt es nachweislich zu einer Überversorgung, wird seitens des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen für das entsprechende Gebiet eine Bedarfssperre errichtet. In diesem Gebiet dürfen dann Ärzte keine Praxis mehr errichten.

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