Der Übertragungswert hat Bedeutung bei dem Wechsel des Tarifes oder der privaten Krankenversicherung. Der Übertragungswert ist der Wert, der bei einem Wechsel vom Versicherten mitgenommen werden kann. Der Übertragungswert entspricht hierbei der Altersrückstellung, die der Versicherte bei seinem alten Tarif bereits angesammelt hat. Die Berechnung dieser Altersrückstellung orientiert sich am Basistarif. Auch die gesetzliche Rückstellung der Einzahlungen, die zehn Prozent beträgt, wird in den Übertragungswert mit eingerechnet. Der Übertragungswert kann nicht bei einem Wechsel zu der gesetzlichen Krankenversicherung mitgenommen werden. Der Übertragungswert wurde mit dem 01.01.2009 eingeführt. Personen, die bereits davor versichert waren und nun wechseln möchten, können den Übertragungswert mitnehmen, sofern sie bis zum 30.06.2009 wechseln.