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Trauma

Den Begriff Trauma gibt es sowohl in der Medizin als auch in der Psychologie. In der Medizin bezeichnet er meistens eine erhebliche Verletzung nach Unfall oder Gewalteinwirkung mit weit reichenden, gesundheitlichen Folgen. In der Psychologie spricht man von einem Traum, wenn ein einschneidendes Erlebnis vorliegt, welches die Psyche einer Person nachhaltig schädigt. So kann beispielsweise Gewalt, die eine Person erlebt hat, ein Trauma hervorrufen, man spricht häufig von Traumata in Bezug auf Krieg und Gewalteinwirkung, Vergewaltigung und Missbrauch, Unfälle und Krankheiten, aber auch soziale Grenzsituationen können ein Trauma auslösen. Eine Person, die ein Trauma erlitten hat, reagiert oft auf Situationen, welche an die auslösende Situation erinnert, mit großer Panik oder zumindest starker Ängstlichkeit, es können auch körperliche Symptome auftreten. Ein Trauma muss unbedingt psychologisch behandelt werden, in der Regel erfolgt eine Psychotherapie. In besonderen Fällen werden Psychopharmaka verschrieben, damit der Patient einen einigermaßen stabilen Zustand erreichen kann.

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Bei einer Reihe von Tarifen erfolgt eine volle Erstattung im ambulanten Bereich nur, wenn die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner oder Internisten durchgeführt wurde. Eine Direktkonsultation eines Facharztes hat einen Abschlag der Erstattung zur Folge (Ausnahmen: Augenarzt, Kinderarzt, Gynäkologe).

Manche Tarife erstatten nicht bis zu den Höchstsätzen, sondern nur bis zu den Regelhöchstsätzen. Diese liegen ca. 35% unter den Höchstsätzen. Diese Differenz muss in vielen Fällen zusätzlich zu der normalen Selbstbeteiligung selbst getragen werden. Deshalb der Tipp nur Tarife auswählen die bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung erstatten!

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