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Transportkosten

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten für ein Taxi, einen Mietwagen oder einen Krankentransport nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und immer ist eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse notwendig. Transportkosten werden nur dann übernommen, wenn ein Notfall vorliegt und der Patient dringend durch die Ambulanz ins Krankenhaus gebracht werden muss, aber auch wenn andere medizinische Gründe vorliegen. Ein Dialysepatient beispielsweise, der regelmäßig in die Klinik muss zur Blutwäsche, muss die Transportkosten nicht selbst übernehmen. Ein Eigenanteil von zehn Prozent pro Fahrt ist jedoch zu leisten. Je nach Einkommen kann jedoch die Härtefallregelung greifen und der Eigenanteil entfallen. Transportkosten aus dem Ausland nach Deutschland werden nicht übernommen. Privatversicherte bekommen in der Regel die Transportkosten erstattet. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch zu erfragen.

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