Das Transparenzgebot ist eine gesetzlich verankerte Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch, die vorschreibt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsregelungen bzw. Konditionen klar und verständlich formuliert sein müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht deutlich formuliert wurden, als ungültig anerkannt werden. Die Einteilung, ob die AGB transparent, klar und deutlich geschrieben wurden oder nicht, ist nicht einfach zu treffen und hat durch eine sorgfältige Betrachtung zu erfolgen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können aber nur dann als ungültig anerkannt werden, wenn der unterzeichnende Vertragspartner dadurch einen Nachteil bzw. einen Schaden erleidet oder erleiden könnte, der als nicht gerechtfertigt angesehen wird.