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Todesfallleistung

Der Begriff Todesfallleistung entstammt der Lebensversicherung. Wer eine Lebensversicherung abschließt hat die Wahl zwischen einer kapitalbildenden Lebensversicherung und einer Risikolebensversicherung. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung sind die Beiträge höher, aber nach der Laufzeit zahlt die Gesellschaft eine garantierte Summe aus. Hinzu kommen die erwirtschafteten Überschüsse. In diesem Versicherungsvertrag ist jedoch auch eine Todesfallleistung vereinbart, die jedoch nicht so hoch ausfällt wie die Todesfallleistung einer Risikolebensversicherung. Die Todesfallleistung ist in diesem Fall auch eine garantierte Summe, die dann ausgezahlt wird, wenn der Versicherte verstirbt. Die Risikolebensversicherung ist eine reine Absicherung der Familie. Hier wird kein Kapital gebildet, die Beiträge sind deutlich geringer. Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsjahre besteht keine Absicherung des Versicherungsrisikos mehr und es wird auch kein Kapital ausgezahlt. Beide Versicherungen haben ihre Vor- und Nachteile. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung handelt es sich um eine Art Sparvertrag, der auch das Risiko des Todes des Versicherungsnehmers absichert. Bei der Risikolebensversicherung hingegen ist die Versicherungssumme wesentlich höher, die Todesfallleistung kann sogar um die 1 Million Euro betragen und die Hinterbliebenen sind vollständig abgesichert für den Todesfall. Die Risikolebensversicherung lohnt sich nur dann, wenn es tatsächlich eine Familie abzusichern gibt und die Kapitalbildung auf anderem Wege erfolgt. Diese Art Versicherung wird gerne bei Krediten mit dem Kreditnehmer vereinbart.

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