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Telefonkosten Krankenhaus

Während eines teilstationären oder vollständig stationären Behandlungsaufenthaltes in einem Krankenhaus oder in einer anderen medizinischen Einrichtung kann dem Patienten ein Telefon zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistung, das heißt die Telefonkosten des Krankenhauses, fällt allerdings in den Bereich der Wahlleistungen. Es wird ein Kostenübernahmetarif vereinbart. Der Patient muss die Kosten für die Telefongebühren selbst übernehmen. Die Anschlussgebühren selbst werden von der Krankenversicherung übernommen. Der Patient sollte sich über die geltenden Gebühren für die Telefonie genau erkundigen, da diese von Krankenhaus zu Krankenhaus unterschiedlich sind und mitunter sehr hoch ausfallen können. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es manchmal aber die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die zumindest einen Teil der Telefongebühren übernimmt.

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