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Teilstationäre Pflegesätze

Für die teilstationären Behandlungen verrechnen Krankenhäuser andere Sätze als bei vollständig stationären Behandlungen. Bei einer teilstationären Behandlung, bei der der Patient weniger als 24 Stunden in der medizinischen Einrichtung verbringt, wird nach den teilstationäre Pflegesätzen abgerechnet. Diese setzen sich aus den Abteilungspflegesätzen des Krankenhauses für die Leistungen, die die Ärzte und das Betreuungspersonal der entsprechenden Abteilung erbracht haben und aus den Basispflegesätzen für Leistungen wie die Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus zusammen. Abteilungspflegesätze werden insbesondere bei speziellen Fachgebieten der Medizin verrechnet. Zusätzlich zu den regulären Abteilungs- und Basispflegesätzen können auch noch allgemeine Krankenhausleistungen abgerechnet werden oder Wahlleistungen, falls der Patient diese in Anspruch genommen hat.

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