Bei der teilstationären Behandlung muss sich der Patient in einem Krankenhaus, einer Klinik oder einer anderen medizinischen Einrichtung einer Behandlung bzw. einer medizinischen Maßnahme unterziehen, wobei er vor Ort versorgt und verpflegt wird. Der Aufenthalt in der jeweiligen Einrichtung erfolgt allerdings nicht rund um die Uhr, sondern nur tagsüber oder auch nur nachts. Dies ist der Fall, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind und aus medizinischer Sicht keine Notwendigkeit gegeben ist, um den Patienten vollständig stationär behandeln zu lassen. Der Patient verbringt nur einen Teil des Tages in der medizinischen Einrichtung und kann die restliche Zeit außerhalb dieser Einrichtung verbringen.