Bei der privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Arten von Tarifen. Die PKV Tarife werden in Modul Tarife und Kompakt Tarife eingeteilt. Während die Versicherungsleistungen bei den Modulleistungen frei wählbar sind und vom Versicherten ausgewählt werden können, sind die Leistungen im Bereich der Kompakt Tarife fix festgelegt und können nicht verändert werden bzw. können nur sehr eingeschränkte Veränderungen durch den Versicherten ausgewählt werden. Zu den Modul Tarifen gehören der ambulante Tarif für die Inanspruchnahme von Arztbesuchen, Hausbesuchen oder Medikamenten, der Zahn Tarif für Kontrollen wie auch Behandlungen beim Zahnarzt, der stationäre Tarif für die Erstattung von Kosten, die während eines Aufenthaltes im Krankenhaus anfallen, der Pflegepflichtversicherung und der Tagegelder bei Verdienstausfall. Bei den ersten drei Modul Tarifen wird auch ein zehnprozentiger, gesetzlicher Zuschlag vom Versicherten eingehoben, der als Sparanteil für den Beitragsausgleich im Alter hinterlegt wird. Bei den Kompakt Tarifen sind die zahnärztlichen, ambulanten und stationären Leistungen zu einem Tarif zusammengefasst, um eine Mindestversicherung zu bieten. Ebenso eine günstige Mindestabsicherung ist im Bereich der Kompakt Tarife auch für die Pflichtversicherung und die Tagegelder gegen Verdienstausfall gegeben.