Als Tagesmutter wird eine Person bezeichnet, welche sich am Tag innerhalb einer festen Uhrzeit um ein Tageskind kümmert, es betreut in allen Belangen und dies gegen Entgelt tut. Viele Hausfrauen bessern mit dieser Tätigkeit die Haushaltskasse auf und gelten als geringfügig Beschäftigte. Eine geprüfte Tagesmutter jedoch ist beim Jugendamt registriert und wird auch durch das Jugendamt vermittelt. Häufig wird auch das Entgelt für die Tagesmutter vom Jugendamt übernommen. Eine Tagesmutter kann jedoch auch auf selbstständiger Basis tätig sein und zählt damit zu den berechtigten Personen, die eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Die Tagesmutter ist nicht verpflichtet, nur ein einziges Kind tagsüber zu betreuen, sondern kann so viele Kinder betreuen wie sie wünscht. Voraussetzung ist, dass sie dazu räumlich, aber auch im Rahmen der Aufsichtspflicht in der Lage dazu ist.