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Tagesgeld

Tagesgeld ist inzwischen ein fester Begriff bei Banken geworden. Das Tagesgeldkonto war früher ein Geheimtipp unter Selbstständigen, die mit Klienten- und Kundengeldern gearbeitet haben. Die Summen wurden kurzfristig auf einem Tagesgeldkonto zwischen geparkt um die tagesaktuellen Zinsen gutschreiben zu können. So summierte sich im Laufe eines Kalenderjahres doch eine nicht unbeträchtliche Summe an Zinsen für den Einzelnen. Inzwischen haben auch private Sparer die Möglichkeiten entdeckt, die sich durch das Tagesgeld ergeben. Mit Tagesgeld ist aber häufig auch das Tagegeld in der Krankenversicherung gemeint. Das Tagegeld wird bei gesetzlich Versicherten ab der siebten Krankheitswoche gezahlt, da in den ersten sechs Wochen der Krankheit das Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt wird. Bei Selbstständigen und Freiberuflern entfällt das Tagegeld, da sie keine Gehaltsempfänger sind. Ihnen wird von daher empfohlen bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung auch das Tagegeld in die Leistung einzuschließen.

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