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Studenten

Studenten sind Personen, die generell in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert werden können. Dies ist bis zum 25 Lebensjahr möglich. Wer sich als Student einschreibt, wird automatisch versicherungspflichtig, muss also entweder mitversichert sein oder sich selbst versichern. Auf Antrag können sich Studenten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dieser Antrag hat in der Schriftform zu erfolgen und muss innerhalb von drei Monaten nach der Einschreibung übermittelt werden. Die Befreiung von der Versicherungspflicht kann im Nachhinein nicht mehr rückgängig gemacht werden, sondern ist für die Dauer der Studienzeit gültig. In diesem Fall kann sich der Student bei einer privaten Krankenversicherung versichern lassen, wobei es viele unterschiedliche Angebote für die PKV Studenten gibt.


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