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Sterbegeld

Das Sterbegeld wurde als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen aufgewendet um die Hinterbliebenen finanziell bei der Beerdigung des Verstorbenen Mitglieds der Krankenkasse finanziell zu unterstützen. Die anfangs recht hohe Summe, die als Sterbegeld ausgezahlt wurde, reduzierte sich im Laufe der Jahre immer mehr. Im Jahr 2004 wurde das Sterbegeld vollständig abgeschafft. Die Hinterbliebenen von Beamten hingegen erhalten noch immer im Rahmen des Beamtenversorgungsgesetzes ein Sterbegeld, wenn der Versicherte verstirbt. Dieses Sterbegeld bewegt sich in doppelter Höhe des letzten Bezugs im Dienst oder im Ruhestand. Gesetzlich oder privat Versicherte, die die Kosten für die Beerdigung im Falle des eigenen Todes nicht auf ihre Hinterbliebenen abwälzen möchten, können mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen.

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