Eine stationäre Behandlung ist eine medizinische Maßnahme, um die Heilung eines Patienten zu gewährleisten, seinen Gesundheitszustand zu verbessern oder einer möglichen Verschlechterung seines Zustandes vorzubeugen. Bei der stationären Behandlung erfolgt ein Aufenthalt des Patienten in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung. Die stationäre Behandlung muss von einem Arzt angeordnet werden. Hierfür muss ein so genannter Einweisungsschein ausgestellt werden. Die stationäre Behandlung wird in der Regel aber erst dann angeordnet, wenn durch ambulante Behandlungen oder häusliche Krankenpflege nicht der gewünschte Heilungserfolg erzielt werden konnte. Je nach Art der Versicherung werden unterschiedliche Versicherungsleistungen bei der stationären Behandlung erstattet und von der Krankenversicherung übernommen. Es gibt auch die Möglichkeit, sich für Wahlleistungen versichern zu lassen. Die stationäre Behandlung ist grundsätzlich Vertragsbestandteil und muss von der Krankenversicherung übernommen werden. Die so genannten Wahlleistungen jedoch betreffen die Unterbringung im Einzelzimmer im Fall einer stationären Behandlung sowie die Behandlung durch den Chefarzt. Wer diese Wahlleistungen abgeschlossen hat und während eines Krankenhausaufenthaltes auf diese Wahlleistungen verzichtet, hat Anspruch auf finanziellen Ausgleich des Differenzbetrages.