Das Sozialversicherungsabkommen trägt die Abkürzung SVA. Es handelt sich hierbei um einen Vertrag zwischen den Sozialversicherungsträgern verschiedener Länder. Für die Sozialversicherungspflichtigen Bürger bedeutet dies, dass sie auch in einem anderen Land eine gute, gesundheitliche Versorgung erhalten können, die zu Lasten der Sozialversicherungsträger geht. Für Deutschland besteht mit vielen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen, die einzelnen Länder sollten von Versicherten unbedingt vor einer Auslandsreise bei der Krankenversicherung erfragt werden. Auf dem amerikanischen Kontinent als auch in Afrika sind deutsche Versicherungspflichtige beispielsweise nicht krankenversichert, dies gilt auch für einzelne Länder auf dem europäischen Kontinent. Wer in Länder verreist, mit welchen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, sollte dringend eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Wichtig ist für den Einzelnen, dass durch einen möglichen Unfall oder eine akute Erkrankung im Ausland eine ausreichende gesundheitliche Versorgung gewährleistet ist.