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Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist der Oberbegriff für die gesetzliche Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung. Jeder Arbeitnehmer, der einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, zahlt seine Abgaben zur Sozialversicherung, die einen gewissen prozentualen Anteil seines Einkommens betragen. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Sozialversicherung, das heißt sämtliche Beträge zur Sozialversicherung splitten sich in einen Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil. Steuerlich jedoch werden die Anteile zur Sozialversicherung getrennt erfasst. Die Sozialversicherung richtet sich nach dem Solidaritätsprinzip. Wer mehr verdient, zahlt höhere Anteile, wer weniger verdient, zahlt geringere Beträge zur Sozialversicherung. Auch gilt hier der Generationsvertrag. Die derzeit Berufstätigen finanzieren mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung die heutigen Rentner, so wie sie auch die derzeit Arbeitslosen finanzieren mit ihren Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung bildet den wichtigsten Bestandteil des sozialen Netzes in der Bundesrepublik Deutschland.

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