Das Sorgerecht bezieht sich grundsätzlich auf minderjährige Kinder, für welche noch eine Sorgepflicht besteht und die aufgrund ihrer Minderjährigkeit nicht voll geschäftsfähig sind. Alleinstehende erhalten automatisch mit der Geburt ihres Kindes das Sorgerecht. Verheiratete erhalten das Sorgerecht automatisch gemeinsam. Wenn eine Ehe geschieden wird, muss über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder entschieden werden. Die Gerichte und Jugendämter neigen in vielen Fällen zu einem gemeinsamen Sorgerecht für beide Elternteile. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Elternteile trotz Scheidung noch miteinander umgehen können. Im anderen Fall erhält das Sorgerecht derjenige Elternteil, bei welchem das minderjährige Kind verbleibt. In der Regel wird dies der Elternteil sein, welcher sich bis zum Zeitpunkt der Trennung um das minderjährige Kind hauptsächlich gekümmert hat. Das Sorgerecht hat jedoch nur mit Entscheidungsberechtigungen des sorgenden Elternteils zu tun. Das Kind kann unter Umständen trotzdem mit dem Elternteil krankenversichert sein, welcher das Sorgerecht nicht hat. Das Sorgerecht bezieht sich alleine auf die Entscheidungen, die hinsichtlich des minderjährigen Kindes zu treffen sind.