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Solidaritätsprinzip

Das Solidaritätsprinzip stellt die Grundlage für die gesetzliche Sozialversicherung dar. Das Solidaritätsprinzip besagt, dass alle Versicherten gleich behandelt werden und nicht nach individuellen Risikofaktoren behandelt oder eingestuft werden, wie es bei der privaten Krankenversicherung der Fall ist. Die Versicherungsleistungen kommen demjenigen Versicherten zu Gute, der einen Bedarf an den Versicherungsleistungen hat, bei dem also der Versicherungsfall eingetreten. ist. Jedoch richtet sich das Ausmaß der Versicherungsleistung hierbei nach dem Ausmaß der medizinischen Notwendigkeit. Bei der privaten Krankenversicherung hingegen gibt es für den Versicherten die Möglichkeit, darüber hinaus gehende Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wenn er ein entsprechendes Versicherungspaket abgeschlossen hat und höhere Beiträge dafür bezahlt.

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