Soldaten, welche vor Antritt des Wehrdienstes in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, haben während ihrer Dienstzeit einen Anspruch auf Heilfürsorge durch den Dienstherren, in diesem Fall durch die Bundeswehr. Soldaten, die bereits eine Familie gegründet haben, erhalten für ihre Familie einen Beihilfesatz, der für Ehepartner bei 70 Prozent und für Kinder bei 80 Prozent der Krankheitskosten liegt. Gleiches gilt für Soldaten, die vor Antritt ihrer Dienstzeit in der privaten Krankenversicherung versichert waren. Grundsätzlich ist der Soldat an sich Berechtigter der Heilfürsorge und die Zuschüsse für die Beiträge gelten nur für seine Familienversicherung. Die freie Heilfürsorge garantiert die ärztliche Versorgung durch den Truppenarzt oder für den Fall eines stationären Aufenthaltes in einer entsprechenden Klinik.