Dem Thema Senioren widmet man sich im Bereich der privaten Krankenversicherung schon seit vielen Jahren mit größter Sorgfalt. Senioren verursachen in der Regel ungefähr acht Mal höhere Arzt- und Krankenhauskosten als ein noch recht junges Mitglied der privaten Krankenversicherung. Aus diesem Grund wurde die Altersrückstellung eingeführt. Das heißt, der noch junge Versicherte zahlt mit seinem Beitrag auch einen gewissen Betrag für die Altersrückstellung ein. Das Versicherungsunternehmen legt diesen Betrag zinsgünstig an und wälzt es auf die Beiträge im Alter des Versicherten um. Dies garantiert dem Senioren, dass seine Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben. Ab einem Alter von 55 Jahren können gesetzlich Versicherte nicht mehr in die private Krankenversicherung wechseln. Dies hat den Grund, dass in diesem Alter nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass Altersrückstellungen gebildet werden können die noch ausreichend sind um die tatsächlichen Mehrkosten im Alter aufzufangen. Über 55-Jährige können auch nur unter bestimmten Umständen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, doch können sie jederzeit innerhalb der privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif wechseln.