Die selbstständige Tätigkeit ist eindeutig definiert und unterscheidet sich von der freiberuflichen Tätigkeit. Die Liste der freiberuflichen Berufe ist im Internet nachzulesen. In der Regel gelten Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten als Freiberufler. Die Liste ist jedoch um einige Berufe reicher, hier muss im Einzelfall abgewogen werden ob der ausgeübte Beruf freiberuflich stattfindet oder auf selbstständiger Basis. Um eine selbstständige Tätigkeit handelt es sich, wenn der Selbstständige ein Geschäft eröffnet, gleich ob er Waren verkauft oder produziert oder aber nur die eigene Arbeitsleistung als Dienstleistung anbietet. Die selbstständige Tätigkeit wird anders versteuert als die freiberufliche Tätigkeit, aus diesem Grund ist eine Unterscheidung notwendig.