Die Selbstbeteiligung ist eine Zuzahlung, die der Versicherte im Versicherungsfall selbst übernehmen muss. Also der Anteil, der von der Krankenversicherung nicht getragen wird. Die Selbstbeteiligung fällt nicht für alle, aber für einige Versicherungsleistungen an. In der Regel für Rezeptgebühren, Medikamente, Arztbehandlungen und in einigen Fällen auch für Kuren. Die genaue Höhe bzw. der prozentuale Anteil der Selbstbeteiligung wird in den Versicherungsbedingungen geregelt. Bei der privaten Krankenversicherung hat der Versicherte oft die Option, eine Zusatzversicherung abzuschließen und damit auch die Selbstbeteiligung zu umgehen. Gegen die Zahlung eines erhöhten Beitrages kann sich der Versicherte auch gegen den Anteil der Selbstbeteiligung absichern und muss im Versicherungsfall somit überhaupt keine Kosten selbst tragen.