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Selbstbeteiligung im Krankenhaus

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind dazu verpflichtet eine Selbstbeteiligung im Krankenhaus zu leisten. Das heißt, sobald ein stationärer Aufenthalt notwendig wird, muss der Patient pro Tag derzeit 10 Euro Selbstbeteiligung zahlen. Diese Selbstbeteiligung ist im Krankenhaus direkt zu entrichten. Sie ist allerdings auf 28 Kalendertage pro Jahr begrenzt. Im Höchstfall liegt die Selbstbeteiligung im Krankenhaus also bei 280 Euro pro Jahr. Kosten für Telefon, Fernseher und sonstige Annehmlichkeiten bleiben hiervon unberührt, diese hat der Patient zusätzlich zu übernehmen, sofern er diese Dinge in Anspruch nehmen möchte. Die Selbstbeteiligung ist grundsätzlich zu leisten, kann jedoch über den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung zu einem geringen Beitrag vermieden werden. Eine Krankenzusatzversicherung ist gesetzlich Versicherten ohnehin empfohlen um die Lücken zu schließen, welche durch die zahlreichen Reformen in der gesundheitlichen Versorgung der gesetzlich Versicherten entstanden sind.

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