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Selbstbehalt

Bei den Standardangeboten der Krankenversicherungen gibt es den so genannten Selbstbehalt, um die Versicherungsanstalten bei den Kosten zu entlasten. Ein Selbstbehalt bedeutet, dass der Versicherte bei Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Arzt- oder Behandlungsleistungen ein Teil der jeweiligen Beträge vom Versicherten selbst bezahlt werden muss. Die genauen Bereiche, für die Selbstbehalte anfallen, werden in den Versicherungsbedingungen geregelt bzw. können diese in der Regel auch im Versicherungsvertrag nachgelesen werden. Der Versicherte hat bei der privaten Krankenversicherung allerdings auch die Möglichkeit, den Selbstbehalt auszuschließen, indem er als Gegenleistung höhere Beiträge bezahlt. Damit muss er bei den vereinbarten Leistungen weniger oder keinen Selbstbehalt übernehmen, sondern die Kosten werden im Bedarfsfall komplett von der Versicherung übernommen.

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