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Sehhilfen

Seit dem 1. Januar 2004 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten mehr für Sehhilfen. Unter Sehhilfen sind sowohl Brillen als auch Kontaktlinsen zu verstehen. Ausnahmen gelten jedoch für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Jedoch werden nur die Kosten für Sehhilfen übernommen, die ärztlich verordnet wurden, außerdem muss eine günstige Sehhilfe gewählt werden. Sondermodelle werden nicht übernommen. Dies gilt auch für schwer sehbehinderte Menschen. Bei der privaten Krankenversicherung hängt die Übernahme der Kosten für Sehhilfen vom gewählten Tarif ab. Wer den günstigen Basistarif gewählt hat, kann Anspruch erheben auf die Leistungen, die dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. In diesen Leistungen sind Sehhilfen nicht enthalten. Die Leistung für Sehhilfen kann jedoch auch in diesen Tarif mit eingeschlossen werden. In den höheren Tarifen sind Sehhilfen grundsätzlich enthalten und werden übernommen.

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