Die See-Krankenkasse für Seeleute ist eine gesetzliche Krankenversicherung und stellt eine Pflichtversicherung für alle Seefahrer dar, die auf deutschen Schiffen in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt sind. Die See-Krankenkasse für Seeleute ist jedoch nicht nur für Seefahrer zuständig, sondern auch für deren Angehörige. Seefahrer, die auf dem Land beschäftigt sind, dürfen wählen, ob sie Mitglied in der See-Krankenkasse für Seefahrer werden möchten oder eine andere gesetzliche Krankenversicherung vorziehen. Wer Mitglied in der See-Krankenkasse für Seefahrer ist und arbeitslos wird oder ein Studium beginnt, aber auch Rentner, die hier ehemals krankenversichert waren, darf in der Krankenversicherung verbleiben und muss nicht zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.