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Schwerstpflegebedürftige

Unter dem Verständnis von Pflegebedürftigkeit gibt es im Bereich der Krankenversicherung unterschiedliche Abstufungen, die in Pflegestufen unterteilt sind. Die Pflegestufe III ist die Schwerstpflegebedürftigkeit und damit die schwerste Art von Pflegebedürftigkeit. Die Schwerpflegebedürftigkeit ist dadurch charakterisiert, dass die betreffende schwerstpflegebedürftige Person, die sich durch psychische oder körperliche Behinderungen in dieser Pflegestufe befindet, rund um die Uhr Betreuung und Hilfe braucht, um Tätigkeiten der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität wahrnehmen zu können. Überdies hinaus ist es nötig, mehrere Male pro Woche hauswirtschaftliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Anforderungen des Haushaltes zu bewältigen. Die Feststellung der jeweiligen Pflegestufe erfolgt durch eine Fachkraft des medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

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