Wer privat krankenversichert ist und im Versicherungsverlauf zum Schwerbehinderten wird, hat einen Anspruch auf Aufnahme in der gesetzlichen Krankenversicherung. Schwerbehinderte dürfen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, auch wenn sie nicht versicherungspflichtig sind. Das Versorgungsamt stellt den Schwerbehindertenausweis aus. Diesen erhalten Menschen, deren Behinderung oder chronische Krankheit mindestens 50 Prozent an Einschränkungen mit sich bringt. Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist jedoch nur innerhalb der ersten drei Monate nach der Feststellung der Schwerbehinderung möglich. Außerdem gilt als Voraussetzung, dass der Schwerbehinderte selbst oder ein naher Verwandter oder Lebenspartner in den fünf vorausgegangenen Kalenderjahren Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung war.