Eine Schwangerschaftsunterbrechung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Die privaten Krankenversicherungen stehen diesem Thema meist offener gegenüber als die gesetzliche Krankenversicherung. Deshalb bestehen bei einer privaten Krankenversicherung höhere Chancen auf eine Übernahme der Kosten für die Schwangerschaftsunterbrechung als durch die gesetzliche Krankenversicherung. Während die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur medizinische oder kriminologische Gründe für eine Schwangerschaftsunterbrechung akzeptiert, übernehmen viele private Krankenversicherungen die Kosten für den medizinischen Eingriff zur Schwangerschaftsunterbrechung auch aus sozialen Gründen, also, wenn die soziale Situation der Familie gefährdet wäre und aus eugenischen Gründen, also, wenn eine Erbkrankheit besteht und diese verhindert werden soll. Natürlich werden auch medizinische oder kriminologische Gründe akzeptiert.