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Schwangerschaftsabbruch

Ein Schwangerschaftsabbruch wird von der Krankenversicherung nicht immer bezahlt. Sofern keine medizinischen oder kriminologischen Gründe für den Schwangerschaftsabbruch vorliegen, sieht die deutsche Rechtslage dieses Vorhaben sogar als rechtswidrig, aber straffrei an. Aufgrund dieser Tatsache werden die Kosten für einen medizinischen Eingriff für einen Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmefällen von der Krankenversicherung übernommen. Nämlich dann, wenn ein medizinischer Grund dafür vorliegt. Wenn also das Leben der Mutter in Gefahr sein könnte, wenn die Schwangerschaft weiter fortgesetzt wird, aber auch, wenn die psychische Verfassung der Mutter durch die Schwangerschaft Schaden nehmen könnte. Um hier eine Feststellung zu treffen, muss sich die Mutter einer umfassenden Beratung unterziehen. Die medizinische Beratung darf nicht durch den Arzt erfolgen, der auch den Eingriff zum Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Wird hier eine medizinische oder psychische Beeinträchtigung festgestellt, werden die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch von der Krankenversicherung übernommen. Aber auch, wenn ein kriminologischer Grund vorliegt, also, wenn die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande gekommen ist, übernimmt die Krankenversicherung die Kosten für die Maßnahme.

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