Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland straffrei bis zur zwölften Schwangerschaftswoche. Die Schwangere lässt die Schwangerschaft von einem Facharzt feststellen, sucht danach eine Beratungsstelle auf und dann darf ein darauf spezialisierter Arzt den Abbruch vornehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Schwangere die Indikation ihres Arztes sowie den Beratungstermin nachweisen kann und die Schwangerschaft die zwölfte Woche noch nicht überschritten hat. Ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche ist nur in Ausnahmefällen straffrei, nämlich dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nur dann. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze wird der Abbruch von der Krankenkasse bezahlt, wer mehr verdient, muss mit Kosten um die 350 Euro rechnen. Viele Frauen lassen den Schwangerschaftsabbruch im Ausland durchführen, meist aus Kostengründen, häufig jedoch auch, weil sie sich die Bürokratie in Deutschland ersparen möchten. Ein Schwangerschaftsabbruch im Ausland ist jedoch immer gewissen Risiken unterworfen. Nach einem Abbruch kann sich eine Infektion bilden. Auch ist bei einem Schwangerschaftsabbruch im Ausland häufig nicht gewährleistet, dass er wirklich fachgemäß durchgeführt wird. Die Krankenkassen übernehmen hierfür keine Kosten.