Bei einer Schwangerschaft müssen spezielle ärztliche Untersuchungen und medizinische Maßnahmen durchgeführt werden, die nach den Mutterschaftsrichtlinien als Mutterschaftsvorsorgeuntersuchungen bezeichnet werden. Die Kosten für diese Behandlungen während der Schwangerschaft werden in der Regel von der privaten Krankenversicherung abgedeckt. Bei einigen Versicherungen gibt es sogar die Möglichkeit, nach dem Bekanntwerden der Schwangerschaft in einen anderen Tarif umzusteigen, wo für die Zeit der Schwangerschaft bis zur Geburt des Kindes keine Beiträge zu leisten sind, was bei der gesetzlichen Krankenversicherung üblicherweise nicht der Fall ist. Wichtig bei der privaten Krankenversicherung ist generell, die Schwangerschaft sofort nach Bekanntwerden an die Versicherung zu melden und eventuelle Ummeldungen zu veranlassen.