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Schüler

Schüler können grundsätzlich über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten sie eine beitragsfreie Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung des Hauptversicherten. In der privaten Krankenversicherung können Schüler ebenfalls im Rahmen der Familienversicherung mit dem Hauptversicherten mitversichert werden. Die PKV bietet hierfür günstige Tarife. Werden Schüler über den Hauptversicherten mitversichert, so darf der Tarif in seinen Leistungen nicht über dem Leistungspaket des Hauptversicherten liegen. Allerdings ist es durchaus möglich, den Schüler unabhängig vom Versicherungsvertrag des Hauptversicherungsnehmers zu versichern und dies dann auch zum gewählten Tarif. Die Mitversicherung für Schüler ist jedoch nur dann möglich, wenn diese keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Sobald dies der Fall ist, werden sie Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.


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