Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld wird in Deutschland eigentlich nur dann gezahlt, wenn ein Mensch durch einen Unfall verletzt wurde. Der Anspruch auf Schmerzensgeld soll ein Ausgleich sein und er wird vom erlittenen, materiellen Schaden abgegrenzt. Wird beispielsweise bei einem Autounfall der am Unfall Unschuldige verletzt und dessen Auto ist beschädigt, so handelt es sich hier um zwei verschiedene Versicherungsfälle. Der materielle Schaden für das Auto wird, sofern der Gegner schuld am Unfall war, durch dessen Versicherung übernommen. Das Schmerzensgeld muss auf gerichtlichem Weg eingeklagt werden. Hierfür liegt eine Tabelle vor, an welchen sich die Gerichte in diesen Fällen orientieren. Für ein HWS-Schleudertrauma beispielsweise gibt es ein Schmerzensgeld von zwischen 500 und 1.000 Euro. Bei einer vollständigen Querschnittslähmung wird dem Unfallopfer häufig ein Schmerzensgeld von ca. 250.000 Euro zugesprochen. Grundsätzlich jedoch hängt die Höhe des Schmerzensgeldes auch vom Mitverschulden ab.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren