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Schiedsklausel

Die Schiedsklausel kann eine Klausel sein, die im Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft vereinbart wird. Die Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung legt fest, dass bei Streitigkeiten zwischen den beiden Vertragsparteien die Gerichtsbarkeit durch den Staat ausgeschlossen wird und die Einigung durch ein Schiedsgericht erfolgt. Die Vereinbarung einer solche Schiedsklausel muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Schiedsklausel kann auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft eingebunden sein. Die Schiedsklausel muss auch nicht unbedingt nur bei Vertragsabschluss bereits vereinbart werden, sondern kann auch zu einem späteren Zeitpunkt, auch bei bereits entstandenen Konflikten zwischen den beiden Parteien vereinbart werden. Auch können einzelne Regelungen des Schiedsgerichtsverfahrens ausgeschlossen werden.

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