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Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip beschreibt die Situation, in der die Krankenkasse dem Patienten verschiedene Leistungen, die der Behandlung des Patienten dienen, zur Verfügung stellt und dieser sie in Anspruch nimmt. Diejenige Einrichtung, die die jeweilige Leistung erbringt, stellt dem Patienten dafür jedoch keine Rechnung aus. Die Krankenkasse erfüllt die Leistungen für den Versicherten in diesem Fall sozusagen in Naturalien und nicht in Geldleistungen. Hierbei werden medizinische Sachleistungen zur Verfügung gestellt, um den Patienten zu behandeln. Die Versicherten haben Anspruch auf die Inanspruchnahme der Leistung nach dem Sachleistungsprinzip, ohne eine Rechnung für die Leistungen zu erhalten. Beim Sachleistungsprinzip wird nur ein Teil der Leistungen wie etwa Medikamente als Geldleistung an den Patienten ausbezahlt.

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