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Rückzahlung Versicherungsleistungen

Es ist durchaus möglich, dass Gesellschaften die Rückzahlung von Versicherungsleistungen verlangen. Hat beispielsweise ein Versicherungsnehmer eine arglistige Täuschung begangen, indem er in seinem Antrag auf Versicherung wichtige Details verschwiegen hat, welche ihm zu diesem Zeitpunkt bekannt waren und die zu einem erhöhten Risiko für die Gesellschaft führen, kann die Gesellschaft die Rückzahlung von Versicherungsleistungen fordern. In diesem Fall wird in der Regel auch der Vertrag seitens der Versicherungsgesellschaft gekündigt. Die arglistige Täuschung muss jedoch bewiesen werden können. Die Beiträge, die bis dahin vom Versicherungsnehmer gezahlt wurden, darf dieser nicht zurück verlangen. Die Rückzahlung von Versicherungsleistungen darf selbstverständlich nur für tatsächlich übernommene Leistungen im Versicherungszeitraum gefordert werden. Auch hat die Gesellschaft einen Anspruch auf Rückzahlung von Versicherungsleistungen, wenn sie Leistungen übernommen hat, die nachträglich durch eine dritte Partei übernommen und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden.

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