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Rücktritt

Der Antrag auf Versicherung durch die private Krankenversicherung sollte sehr sorgfältig ausgefüllt werden. Der Versicherungsnehmer hat hierbei die Pflicht, sämtliche Vorerkrankungen als auch bekannte Diagnosen zu chronischen Krankheiten anzugeben. Verschweigt er wichtige Details zu seinem gesundheitlichen Zustand, die für die Gesellschaft ein erhöhtes Risiko bedeuten könnte, hat die Gesellschaft die Möglichkeit zum Rücktritt vom Vertrag. Wenn innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss des Vertrags bekannt wird, dass wichtige Details verschwiegen worden sind, darf von diesem Recht auf Rücktritt weiterhin Gebrauch gemacht werden. Das Recht zum Rücktritt erlischt nach drei Jahren. Stellt sich jedoch nach Ablauf der drei Jahre heraus, dass der Versicherungsnehmer absichtlich falsche Angaben gemacht hat oder wichtige Details verschwiegen hat, geht man hier von einer Arglist aus und das Recht zum Rücktritt besteht auch nach dem Ablauf der Frist von drei Jahren.

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