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Rückstufung

Der Begriff Rückstufung betrifft mehrere Zusammenhänge in der privaten Krankenversicherung. Jeder Versicherungsnehmer, der beispielsweise einen recht hohen Tarif abgeschlossen hat und irgendwann einmal nicht mehr in der Lage ist, die Beiträge zu zahlen, kann von der PKV eine Rückstufung in einen günstigeren Tarif vornehmen lassen. Die private Krankenversicherung wird immer daran interessiert sein, eine gemeinsame Lösung mit ihren Versicherungsnehmern zu finden, wenn solche Problematiken aktuell werden. Von Rückstufung spricht man allerdings auch, wenn ein privat Versicherter wieder unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt. Wenn ein Selbstständiger beispielsweise wieder ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingeht und in seinem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, so findet eine Rückstufung in die gesetzliche Krankenversicherung statt. Dies ist keine Entscheidung der privaten Krankenversicherer, sondern Gesetzeslage. Auch wenn ein ehemals privat Versicherter in seinem Einkommen wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, findet diese Rückstufung in die GKV statt.

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