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Rückstellung

Unter Rückstellung hinsichtlich der privaten Krankenversicherung sind die Rücklagen zu verstehen, die der Einzelne in Form eines höheren Beitrags bildet. Die Beträge, die über den üblichen Beitrag hinausgehen und der Rückstellung dienen, sollen die Beiträge für den einzelnen Versicherten dauerhaft finanzierbar halten. Mit fortschreitendem Alter steigen die Krankheitskosten und ohne Rückstellung würden somit auch die Beiträge steigen. Die Art und Weise, wie die privaten Krankenversicherer mit den Rückstellungen der Versicherten umzugehen haben, ist gesetzlich geregelt. Der erhöhte Beitrag ist ab dem 21. Lebensjahr bis zum 60. Lebensjahr zu zahlen. Mit dieser hieraus getätigten Rückstellung werden dann die Mehrkosten ab dem 65. Lebensjahr finanziert, ohne dass der monatliche Beitrag steigt.

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