Bezüglich der PKV ist mit Rückdatierung immer die Zurückverlegung des Versicherungsbeginns gemeint. Die Rückdatierung kann unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechselt, macht eine Rückdatierung durchaus Sinn, wenn dadurch ein nahtloser Übergang geschaffen werden kann. Der Versicherungsnehmer zahlt dann zwar die Beiträge für die Zeit der Rückdatierung ohne Leistungen in Anspruch genommen zu haben, jedoch schließt die private Krankenversicherung dann direkt an die Vorversicherung an. Wenn ein Neugeborenes der privaten Krankenversicherung nachgemeldet wird, ist eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns ebenfalls üblich. Die Rückdatierung erfolgt zum Zeitpunkt der Geburt. In der privaten Krankenversicherung nennt sich dies ,Nachversicherung´. Auch bei der Adoption eines Kindes ist eine Rückdatierung zum Zeitpunkt der Adoption vollkommen üblich.