Ein Risikozuschlag wird bei der privaten Krankenversicherung manchmal eingehoben, wenn der sich herausstellt, dass der gesundheitliche Zustand des Versicherten schlechter ist als es dem Durchschnitt der Bevölkerung entspricht. Dies bedeutet, dass ein Risikozuschlag eingehoben wird, wenn bereits Vorerkrankungen nachgewiesen wurden oder größere Operationen vorgenommen werden mussten, was sich auch in Zukunft auf den gesundheitlichen Zustand des Versicherten auswirken könnte. Der Risikozuschlag wird hier von Anfang an eingehoben, um zu verhindern, dass die Beiträge später drastisch erhöht werden müssen. In einigen Fällen wird der Risikozuschlag auch als medizinischer Wagnisausgleich bezeichnet. Wenn eine ärztliche Bestätigung eingebracht wird, dass die Krankheit oder die Vorzeichen, die den Risikozuschlag notwendig gemacht haben, nicht mehr vorhanden bzw. ausgeheilt ist, kann der Risikozuschlag zukünftig wieder entfallen.