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Risikomerkmal

Wenn eine Versicherungsgesellschaft bereit ist, einen Versicherungsvertrag mit einem Vertragspartner einzugehen, spielt das Risikomerkmal eine erhebliche Rolle. Die Risikomerkmale bezüglich der privaten Krankenversicherung ergeben sich aus den Angaben im Versicherungsvertrag. Die Gesellschaft unterscheidet hier zwischen dem subjektiven und dem objektiven Risikomerkmal. Subjektive Risikomerkmale ergeben sich aus der Person des Versicherungsnehmers und seiner Lebensweise, seinem beruflichen Umfeld und seinem persönlichen Risiko im Berufs- und Privatleben. So kann beispielsweise der Beruf überhaupt kein Risikomerkmal darstellen, geht der Versicherungsnehmer jedoch in seiner Freizeit Extremsportarten nach, die möglicherweise hohen Gefahren unterliegen, ergibt sich hieraus ein hohes, subjektives Risikomerkmal für die PKV. Die objektiven Risikomerkmale beziehen sich eher auf den eindeutig bekannten Gesundheitszustand, der sich aus den Antworten zu den Fragen zu Vorerkrankungen und zur Lebensweise ergeben. Ergibt sich aus den Angaben des Versicherungsnehmers ein höheres Risikomerkmal, ist es durchaus möglich, dass die Gesellschaft einen Risikozuschlag zum Beitrag für die PKV erhebt.

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