Einfach Tarif wechseln auf private-krankenversicherung.de

Rezeptgebühr

Bei einem Rezept für ein Medikament muss der Versicherte eine Zuzahlung in Form der Rezeptgebühr leisten. Hierbei handelt es sich um einen Fixbetrag, der direkt vom Versicherten eingehoben wird. Heute spricht man von der so genannten Zuzahlungspflicht, die der Versicherte zu leisten hat und für die Kosten des Rezeptes beitragen muss. Die Rezeptgebühr wurde demnach durch die Zuzahlungspflicht ersetzt. Die Rezeptgebühr fiel bei Rezepten von Kindern nicht an. Diese Rezepte sind in diesem Sinne kostenlos. Die Rezeptgebühr wurde vollständig an die Krankenkasse weitergeleitet, bei der der Versicherte versichert war. Da es heute die Zuzahlungspflichten gibt, hat die Rezeptgebühr keine Bedeutung mehr.

Unsere Top 5 Anbieter:

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • optimale Behandlung
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • hohe Zahnersatzleistungen
  • Rückerstattung von Beiträgen
  • Heilpraktikerleistungen
  • freie Krankenhauswahl
  • Chefarztbehandlung
  • 1- oder 2-Bettzimmer

Newsletter abonnieren