Für Medikamente, die der Patient für die Heilung von einer Krankheit benötigt, braucht der Versicherte ein Rezept, welches ihm von einem Arzt ausgestellt wird, der somit auch das entsprechende Medikament nennt, welches hierfür geeignet ist. Mit dem Rezept kann der Patient das entsprechende Medikament von der Apotheke abholen. Die Kosten für das Medikament übernimmt die Versicherung zum Teil, sofern es sich um Medikament handelt, das als medizinisch notwendig erachtet wird und mit ärztlicher Bestätigung für die Heilung des Patienten verschrieben wird. Der Versicherte hat jedoch auch hier einen Selbstbehalt zu zahlen. Bei der Rechnung für die Medikamente werden üblicherweise noch 20 Prozent fällig, die vom Versicherten selbst getragen werden müssen. Gegen diesen Selbstbehalt kann sich der Patient durch eine Zusatzversicherung versichern lassen.