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Restkostentarif

Der Begriff Restkostentarif ist der Krankenzusatzversicherung entnommen. Alle Personen, die gesetzlich versichert sind und nicht in die private Krankenkasse wechseln dürfen, haben die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung für die stationäre Behandlung abzuschließen. Damit schließen sie die großen Lücken, die zwischen den hohen Leistungen für Privatversicherte und den geringen Leistungen für gesetzlich Versicherte in der Versorgung klaffen. Die private, stationäre Zusatzversicherung kann zu zwei Tarifen abgeschlossen werden. Der Wahlleistungstarif deckt die Kosten ab, die für die Genesung im Einzelzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt entstehen, sowie weitere Kosten im stationären Bereich, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Der Restkostentarif ist etwas teurer als der Wahlleistungstarif, aber dafür bietet er mehr Leistungen. Durch den Restkostentarif werden auch Leistungen übernommen, die beispielsweise durch den Aufenthalt in einer speziellen Klinik entstehen, Mehrkosten für hohe Pflegesätze, Krankentransporte und vieles mehr. Das bedeutet, der Versicherte hat Anspruch auf freie Krankenhauswahl. Grundsätzlich kann der Patient im Fall eines stationären Aufenthaltes die Leistungen aus dem Restkostentarif in Anspruch nehmen, er muss aber nicht. Wenn er sich dagegen entscheidet, hat er einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

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